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Es gelten folgende Nutzungsbedingungen für die Tennishalle:
 

Diese Tennishallenordnung regelt die Nutzung der Tennishalle des THC Brühl e.V. und deren angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Halle bindend und einzuhalten.
 

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von Personen benutzt werden, die zuvor eine Spielberechtigung durch das Buchen eines Abonnements oder durch das Buchen von Einzelstunden erlangt haben.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollten nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

 

2. Vertragsabschluss und Buchung von Einzelstunden

Die Buchung von Einzelstunden erfolgt über das ebusy-Buchungssystem. Die Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit über den Stornierungsbutton in der jeweiligen Buchung möglich.
Die Nutzungsgebühr wird per Lastschrift eingezogen. Im Falle einer Rückgabe der Lastschrift ist der Buchende zum Ersatz der hierdurch entstehenden Bankgebühren verpflichtet. Zudem ist er zur Zahlung einer Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € verpflichtet.

 

3. Vertragsabschluss und Buchung eines Abonnements

Die Anfrage zur Buchung von Abonnements erfolgt ebenfalls über das ebusy-Buchungssystem oder per anfrage per mail an info@tennishalle-bruehl.de. Der Vertragsschluss kommt erst nach schriftlicher Annahmeerklärung durch den THC Brühl e.V. zustande.

Abonnements können nur für die gesamte Wintersaison gebucht werden. Zeitliche Teil-Abonnements stehen nicht zum Verkauf. Sollte eine Abonnement-Buchung erst während der laufenden Saison abgeschlossen werden, werden bereits vergangene Spieltermine nicht berechnet.

Sollte der Abonnent einzelne oder mehrere Abonnement-Stunden nicht nutzen können, erfolgen keine zeit- oder betragsmäßigen Gutschriften. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass die fehlende Nutzungsmöglichkeit durch den THC Brühl e.V. zu vertreten ist.

 

4. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Halle ist in der Zeit von 08:00-23:00 Uhr geöffnet und steht ausschließlich dem Tennissport zur Verfügung.

Die Halle darf von den Spielern und eventuellen Begleitpersonen nur mit sauberen und profillosen Tennis-Hallenschuhen betreten werden. Straßenschuhe sind im Vorraum zu wechseln. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Derjenige, der den Platz bucht, willigt ein, bei Zuwiderhandlung eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 200,00 € inkl. MwSt. zu entrichten. Hierbei ist er auch für das Verhalten derjenigen verantwortlich, die aufgrund seiner Platzbuchung die Halle nutzen.

Es dürfen nur Bälle verwendet werden, die zuvor nicht auf anderen Bodenbelägen gespielt wurden.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Nutzer, seien es die Nutzer der Nachbarplätze oder vorangehende bzw. folgende Nutzer nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

Speisen und Getränke, mit Ausnahme von Wasser, dürfen nicht mi in die Halle genommen werden.

In der Halle und im gesamten Gebäude darf nicht geraucht werden.

Der Aufenthalt von Hunden in der Halle ist nicht gestattet.

Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen.

Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

 

5. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des THC Brühl e.V. ist Folge zu leisten. Sämtliche Mitglieder des THC Brühl e.V. sind berechtigt, von demjenigen, der gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, deren Einhaltung zu verlangen. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, sind sämtliche Mitglieder des THC Brühl e.V. berechtigt, den Störer der Halle zu verweisen. Insoweit hat der Vorstand sein Hausrecht auf sämtliche Mitglieder übertragen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

 

6. Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der THC Brühl e.V. haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzer beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Die Haftung des THC Brühl e.V. beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Diebstähle von oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen haftet der THC Brühl e.V. nicht.

Der Buchende haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden.

Schäden und Verunreinigungen sind dem THC Brühl e.V. unverzüglich zu melden.